Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es nicht möglich, an konkreten Beispielen zu benennen, wann eine osteopathische Behandlung angezeigt sein kann.
Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise auf den Webseiten des Verbands der Osteopathen Deutschland und anderen fachspezifischen Seiten sowie Seiten diverser gesetzlicher Krankenkassen, die sich inzwischen an den Behandlungskosten beteiligen (die Links zu deren Seiten erhalten Sie auf der Seite von Osteokompass).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine osteopathische Behandlung für Sie oder Ihr Kind sinnvoll ist, rufen Sie mich gerne an.
Das ist auch wichtig
Nach meiner Ansicht können Osteopathie und Schulmedizin einander in vielen Fällen gut ergänzen.
Ziel jeden therapeutischen Handelns ist immer das größtmögliche Wohl des behandelten Menschen.
In manchen Fällen kann es ratsam sein, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung eine eingehende schulmedizinische Diagnostik durchzuführen.
Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen können hilfreich sein.